AGB

1. Gegenstand der Liefer- und Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennehmen der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind mit uns in Geschäftsbeziehung tretende natürliche Personen, welchen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind mit uns in Geschäftsbeziehung tretende natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das verbindliche Vertragsangebot des Kunden ist in der Absendung einer entsprechenden Erklärung auf elektronischem Übertragungswege (z.B. per E-Mail) oder schriftlich zu sehen. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt noch keine verbindliche Annnahme der Bestellung dar. Wir behalten uns vor, die Vertragsannahme gleichfalls auf elektronischen Wege oder aber schriftlich zu erklären. Die Vertragsannahme kann gleichfalls auf elektronischem Wege oder schriftlich erfolgen. Für Waren, die über unseren Online-Shop im Internet bestellt werden, besteht nach dem Fernabsatzgesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht für Verbraucher, das nicht begründet werden muss. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Ware zugestellt wird.

3. Lieferzeiten
Liefertermine oder -fristen, bedürfen der Schriftform. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung ohne eigenes Verschulden gehindert sind, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, sind sowohl der Vertragspartner als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Rücktrittsrechte aus anderen Gründen bleiben hiervon unberührt.

Befinden wir uns in Verzug, beschränkt sich der Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz eines Verzugsschadens; soweit uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens auf bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Vertragliche und gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

Verlangt der Käufer Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch eines Verbrauchers, soweit uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer Hauptpflicht. In diesen Fällen ist der Schadenersatz auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt.

Wird uns, während wir uns in Verzug befinden, die Lieferung oder Leistung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wird die Auslieferung eines ver­sandbereiten Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat hinausgeschoben, sind wir berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages des betreffendes Liefergegenstandes für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

4. Überlassung und Gefahrübergang
Verpackung, Versicherung, Versand und Transport erfolgen auf Kosten des Kunden. Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Im Falle der Annahmeverweigerung geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Anlieferung der Geräte ausführen. Sie müssen unseren Vorgaben und den geltenden Fachnormen entsprechen. Der Kunde wird rechtzeitig für ausgebildetes Bedienungspersonal sorgen. Wir sind – soweit nicht anderes vereinbart – nicht dafür verantwortlich, unsere Anlagen und Lieferungen mit Geräten oder Programmen des Kunden zu verbinden. Von uns gelieferte Programme werden am Installationsort auf der vom Kunden bereitgestellten Anlage, wenn diese nicht von uns mitgeliefert, installiert. Die Kosten für die Durchführung der Installationsarbeiten sind nicht in den Lizenzpreisen enthalten und werden gesondert berechnet. Das gleiche gilt für programmspezifische Einweisungen. Auf Wunsch hat der Kunde die Betriebsbereitschaft unserer Lieferung und Lei­stung schriftlich zu bestätigen.

5. Mängelansprüche
Für Mängel der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Beanstandungen wegen Mängeln der Ware, Falschlieferungen und Mengenabweichungen – auch Zuviel Lieferungen -, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Anzeigepflicht nicht nach, sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die weitergehenden gesetzlichen Rechte geltend machen. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

6. Haftung
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruht die Verursachung eines Schadens auf leichter Fahrlässigkeit, haften wir nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Haften wir nach vorstehendem Abs. 1 für leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Ist der Schaden durch eine vom Kunden abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt, so haften wir abweichend von vorstehendem Satz nur für die damit verbundenen etwaigen Nachteile des Kunden, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen einer zwingenden Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Die Haftungsausschlüsse bzw. –beschränkungen gelten ebenfalls nicht bei der Abgabe von Garantiezusagen, die nach ihrem Inhalt gerade bezwecken, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

7. Verjährung
Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Mängelansprüche innerhalb von zwei Jahren. Dies gilt nicht für die Veräußerung gebrauchter Sachen; in diesem Fall verjähren Mängelansprüche. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verjähren Mängelansprüche innerhalb eines Jahres. Abweichend von den Regelungen unter Abs. 1 und 2 verjähren Mängelansprüche bei einem Bauwerk und bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, innerhalb von fünf Jahren.

Abweichend von vorstehenden Regelungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen,

⦁ soweit der Anspruch des Kunden gegen uns auf den §§ 478, 479 BGB oder den §§ 651, 478, 479 BGB beruht,
⦁ soweit der Anspruch des Kunden auf unserem vorsätzlichen, arglistigen oder grob fahrlässigen Verhalten oder auf einem solchen Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen beruht,
⦁ bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
⦁ bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
⦁ soweit Mängelansprüche auf einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen die Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, beruhen,
⦁ soweit Mängelansprüche auf einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, beruhen.

Die Bestimmungen in den Abs. 1 und 2 gelten ferner nicht, wenn der geltend gemachte Anspruch auf einer von uns abgegebenen Garantie im Sinne des § 443 BGB beruht. Die Verjährung beginnt in diesem Fall mit der Ablieferung der Ware oder deren Abnahme, sofern diese gesetzlich vorgesehen ist. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach § 438 BGB, soweit sich aus dem Inhalt der Garantie keine davon abweichende Verjährungsfrist ergibt.

Die Bestimmungen der §§ 196, 197 BGB sowie die Regeln der Beweislast bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wird unser Liefergegenstand verarbeitet, so wird die Verarbeitung für uns vorgenommen. Wird unser Liefergegenstand mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir an der neuen Sache bzw. an dem vermischten Bestand Miteigentum im Verhältnis des Wertes unseres Liefergegenstandes (Fakturaendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen, mit denen die Verbindung oder Vermischung stattgefunden hat. Unser Kunde verwahrt die Sache, an der wir nach vorstehender Regelung Allein- oder Miteigentum erworben haben, für uns. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache unseres Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und die Sache für uns verwahrt. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und uns im Falle des Zugriffs Dritter unverzüglich darüber zu informieren. Dadurch entstehende Interventionskosten trägt der Kunde.

9. Preise und Zahlung
Sämtliche Preise sind Nettofestpreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preise ohne Währungsbezeichnung gelten immer in EURO, ansonsten in der angegebenen Währung. Sämtliche Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden bzw. auf Kosten und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Verzugs hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

10. Software
Sofern der Kunde nicht mit uns einen gesonderten Lizenzvertrag über die von uns überlassenen Softwareprodukte abgeschlossen hat, gewähren wir dem Kunden gegen Zahlung der entsprechenden Vergütung die nicht ausschließliche Lizenz, die ihm überlassenen Softwareprodukte einschließlich der Dokumentation zu benutzen. Dabei gelten grundsätzlich die Lizenzbedingungen des Herstellers. Im Zweifel darf der Kunde die Software nur auf denjenigen Computersystemen und Programmträgern betreiben, die er entweder von uns direkt erworben hat, oder/und die in unserer Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag im Einzelnen aufgeführt sind. Der Kunde ist nur berechtigt, zu Sicherheitszwecken und unter Beibehaltung des Schutzrechtsvermerks die Originalkopie zu kopieren. Ist für die Nutzung der Software ein Kopierschutzstecker Voraussetzung, so stellen Software und Kopierschutzstecker eine Einheit dar und werden nur zusammen geliefert. Die gesonderte Nachlieferung eines Kopierschutzsteckers erfolgt nur gegen Rücksendung des defekten Steckers. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenz entweder insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder die Softwareprodukte und/oder -Dokumentationen an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Kunde wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zu diesen Produkten haben, über die von ihm in dieser Klausel übernommen Verpflichtungen entsprechend unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet – beispielsweise durch Anfertigung einer Sicherheitskopie – seine Daten zu sichern. Die Lizenz endet automatisch mit der Einstellung der Benutzung des Computersystems, für das diese Lizenz erteilt wurde oder aufgrund fristloser Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend für die Benutzung unseres Know-hows. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen durch den Kunden behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung eines eingetretenen Schadens, vom Kunden, soweit es sich um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, eine von uns festzusetzende, angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, die im Streitfall durch das Landgericht Essen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist.

11. Allgemeines
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden/Auftraggeber oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise auf Grund der Abweichung von Bestimmungen unwirksam sein oder werden, die nicht dem Schutze des Vertragspartners dienen, wird die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

CSS ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn auf Seiten des Auftraggebers Zahlungsunfähigkeit eintritt, dieser Insolvenz anmeldet, eine Insolvenzanmeldung unmittelbar bevorsteht oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. Gleiches gilt für den Fall, dass sich der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in einem Zeitraum von über zwei Monaten in Verzug befindet. Die Parteien verpflichten sich Informationen, insbesondere unternehmensbezogene oder personenbezogene Daten, die sie unmittelbar oder mittelbar im Rahmen der Vertragsbeziehung von der jeweils anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln. Sie werden Informationen Dritten nicht zugänglich machen und ausschließlich zu vertraglich vorgesehenen Zwecken verwenden. Eine weitergehende Verwendung von Informationen oder ihre Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

12. Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Essen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung ist die Firma CSS auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die nicht zu einer Schlechterstellung des Kunden führen dürfen, werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird die Firma CSS ihn bei der Bekanntgabe der geänderten Geschäftsbedingungen besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Firma CSS absenden.

CSS GmbH
Sitz der Gesellschaft ist Essen, Handelsregister HRB 6179
Geschäftsführer: Andreas Kaus
Stand: März 2022